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White-Label-Rechnungsprozess für Dentallabore

Rechnungen im Namen des Labors ausstellen, obwohl ein Lohnfertiger produziert hat – das ist beim White-Label-Modell Standard. Entscheidend ist, dass der Prozess sauber und rechtssicher abläuft.

Wer stellt die Rechnung?

Sie als Dentallabor stellen die Rechnung an die Zahnarztpraxis. Der Lohnfertiger stellt separat an Sie. Die Praxis erhält ausschließlich Ihre Rechnung – mit Ihrem Briefkopf und Ihren Preisen.

Kalkulation und Marge

Ihre Marge ergibt sich aus der Differenz zwischen Lohnfertigerpreis und Ihrem Preis an die Praxis. Klare Kalkulationstabellen helfen, den Überblick zu behalten und profitabel zu arbeiten.

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Häufige Fragen

Ist das umsatzsteuerlich korrekt?

Ja, solange Sie die eingehende Rechnung vom Lohnfertiger und die ausgehende an die Praxis sauber buchen. Ihr Steuerberater kann das bestätigen.

Muss die Praxis wissen, dass ich fremdfertige?

Grundsätzlich sind Sie als Inverkehrbringer des Produkts verantwortlich – die Offenlegung der Fertigungskette ist nicht zwingend vorgeschrieben, solange die Qualität stimmt.

Wie dokumentiere ich korrekt?

Führen Sie Aufzeichnungen über eingesetzte Materialien, CE-Zertifikate und Lohnfertiger-Spezifikationen als Teil Ihrer MDR-Dokumentation.

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