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Zahnersatz-Zukauf für den Dentalhandel

Auslandszahnersatz – das klingt nach Billigprodukten und rechtlichen Grauzonen. In der Praxis ist es für Dentallabore ein geordnetes Geschäftsfeld mit klaren Spielregeln, wenn man weiß, worauf es ankommt.

Was „Auslandszahnersatz“ für Labore bedeutet

Aus Laborperspektive ist Auslandszahnersatz ganz einfach: Sie beauftragen einen Partner außerhalb Deutschlands, der Ihre Aufträge produziert. Ob das legal, qualitativ hochwertig und wirtschaftlich ist, hängt vom Partner und Ihrem Prozess ab – nicht automatisch vom Standort.

MDR: wer ist verantwortlich?

Bei EU-Partnern: der ausländische Hersteller ist zumindest mitverantwortlich, wenn er MDR-konform produziert und dokumentiert. Sie als beauftragtes Labor in Deutschland prüfen und bestellen. Bei Nicht-EU-Partnern: Sie sind als Importeur Inverkehrbringer und tragen die volle Konformitätsverantwortung.

Transparenz für den Zahnarzt und den Patienten

Deutsche Zahnarztpraxen müssen Patienten über den Herstellungsort informieren und den Anteil an ausländischer Fertigung auf dem Heil- und Kostenplan ausweisen (§17 Abs. 3 SGB V). Ihr Labor muss den Zahnarzt entsprechend informieren – das ist keine Frage der Ethik, sondern der gesetzlichen Pflicht.

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Häufige Fragen

Muss ich auf dem Laborzettel angeben, dass der Zahnersatz aus dem Ausland kommt?

Ja. Der Zahnarzt muss den Patienten informieren, und Sie müssen dem Zahnarzt den Herstellungsort mitteilen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Ist Auslandszahnersatz schlechter als deutscher?

Nicht zwingend. Qualität hängt vom Partner ab, nicht vom Standort. Ein guter osteuropäischer Lohnfertiger mit ISO-13485-Zertifizierung kann bessere Qualität liefern als ein schlecht geführtes deutsches Labor.

Welche rechtlichen Risiken gibt es?

Produkthaftung, MDR-Verstöße und fehlende Transparenz gegenüber Zahnarzt und Patient. Alle drei lassen sich durch sorgfältige Partnerauswahl, korrekte Dokumentation und offene Kommunikation minimieren.

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