B2B-Zahnersatz für Wiederverkäufer
Dentalhändler und -distributoren spielen eine wichtige Rolle in der zahntechnischen Versorgungskette. Wer als Händler Zahnersatz zukaufen und weiterverkaufen will, muss die rechtlichen und logistischen Anforderungen kennen.
Warum Dentalhändler Zahnersatz im Sortiment führen
Für Händler mit Zahnarztpraxen als Kunden ist Zahnersatz ein naheliegendes Produktsortiment. Einfache Produkte wie konfektionierte Totalprothesen, Prothesenzähne, temporäre Massen oder Blanks für die Chairside-Fertigung lassen sich gut über klassische Handelsstrukturen vertreiben.
Rechtliche Einordnung
Zahnersatz ist ein Medizinprodukt nach MDR. Als Händler, der Zahnersatz in Verkehr bringt, haben Sie eigene Pflichten: Sie dürfen nur Produkte von MDR-konformen Herstellern beziehen, müssen die Konformitätsdokumentation prüfen und können für in Verkehr gebrachte Produkte haftbar gemacht werden.
Unterschied zu individuell angefertigtem Zahnersatz
Konfektionierte Zahnersatzprodukte (Blanks, Massen, vorgefertigte Prothesenzähne) folgen den Regeln für Medizinprodukte. Individuell auf den Patienten zugeschnittener Zahnersatz (Maßanfertigung) folgt anderen Regeln und ist nicht über klassische Handelswege vertreibbar.
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Häufige Fragen
Darf ein Dentalhändler Zahnersatz weiterverkaufen?
Ja, für konfektionierte Medizinprodukte nach MDR. Individuell angefertigter Zahnersatz ist kein Handelsprodukt, sondern eine Maßanfertigung für einen bestimmten Patienten.
Welche Dokumentation brauche ich als Händler?
Konformitätserklärung des Herstellers, Produktdokumentation und eigene Aufzeichnungen über Bezug und Verkauf für die Rückverfolgbarkeit.
Kann ich als Händler eigene Marken auf Zahnersatz aufbringen?
Das ist möglich, macht Sie aber zum Hersteller im Sinne der MDR mit entsprechenden Pflichten. Sprechen Sie vorher mit einem Regulatory-Affairs-Berater.
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