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Zahnersatz-Lohnfertigung in China

China ist seit Jahrzehnten ein bedeutender Produktionsstandort für zahntechnische Produkte – von Verbrauchsmaterialien bis hin zu komplettem Zahnersatz. Für deutsche Dentallabore kann die Zusammenarbeit wirtschaftlich interessant sein, erfordert aber besondere Sorgfalt.

Was aus China kommt – und was das bedeutet

Chinesische Dentallabore, insbesondere in Shenzhen, Guangzhou und Shanghai, haben in den letzten Jahren stark in Technologie investiert. Viele betreiben moderne CAD/CAM-Fräszentren, automatisierte Gerüstproduktion und große Keramikabteilungen. Die Preise sind oft deutlich niedriger als in der EU – bei großen Mengen kann das erhebliche Einsparungen bedeuten.

Die MDR-Frage bei China-Importen

China ist kein EU-Mitglied – die EU-MDR gilt dort nicht. Zahnersatz, der nach Deutschland importiert wird, muss dennoch den MDR-Anforderungen genügen. Als importierendes Labor in Deutschland sind Sie Inverkehrbringer und tragen die volle Verantwortung für Konformität, Dokumentation und Produkthaftung. Das ist kein bloßes Formalitätsproblem – es bedeutet reale Haftung.

Qualitätskontrolle und Partnerauswahl

Besuchen Sie nach Möglichkeit den Fertigungsstandort oder beauftragen Sie eine unabhängige Prüfstelle. Achten Sie auf ISO-13485-Zertifizierung, vollständige Legierungsnachweise und eine klar geregelte Reklamationsabwicklung. Lieferzeiten von 2–3 Wochen müssen in Ihre Produktionsplanung einfließen.

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Häufige Fragen

Ist Zahnersatz aus China MDR-konform?

Nicht automatisch. Chinesische Hersteller können MDR-konform produzieren, aber als importierendes Labor müssen Sie die Konformität selbst prüfen und dokumentieren. Es gibt keine automatische Übertragung von Haftung auf den chinesischen Hersteller.

Wie lang sind die Lieferzeiten aus China?

Per Luftfracht typischerweise 7–14 Werktage, per Express-Kurier 3–5 Werktage (höhere Kosten). Dazu kommt ggf. Zollabwicklung.

Muss ich Zoll zahlen?

Zahntechnische Laborarbeiten unterliegen beim Import aus Nicht-EU-Ländern grundsätzlich dem Zollrecht. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater über Einfuhrabgaben und ggf. Umsatzsteuer-Prüfung.

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