Zukauf · Entscheidungsgrundlage für Laborinhaber

Zahnersatz fürs Dentallabor zukaufen: wann es sich rechnet und worauf Sie achten müssen

Ein Praxiskunde fragt eine Versorgung im unteren Preissegment an. Im eigenen Haus ist sie nicht darstellbar – die Fräse ist ausgelastet, der Techniker fehlt, oder der Preis geht schlicht nicht auf. Zukauf ist die dritte Option neben Annehmen und Ablehnen. Diese Seite zeigt, wie sie kalkulatorisch, terminlich und regulatorisch funktioniert – einschließlich der Pflichten, die dabei auf Ihr Labor übergehen.

Zukauf heißt nicht, die eigene Fertigung aufzugeben. Er heißt, für einen definierten Teil des Sortiments eine zweite Bezugsquelle zu haben, die Sie fallweise ziehen. Die meisten Labore, die damit anfangen, tun es zuerst für ein einziges Segment – die preissensible Versorgung, die sie sonst an das Nachbarlabor verloren hätten – und weiten es erst aus, wenn der Ablauf sitzt.

Drei Fertigungsgrade, drei Rollen fürs Labor

Die entscheidende Frage ist nicht ob Sie zukaufen, sondern wie weit fertig die Arbeit bei Ihnen ankommt. Daran hängt alles Weitere: Restarbeit, Prüfumfang, Durchlaufzeit und die Stelle, an der Ihr Labor gegenüber der Praxis sichtbar bleibt.

g.d SemiFinished — die Vorfertigung geht raus

  • Sie erhalten Gerüste, Modellgussstrukturen, Teleskope oder individuelle Abutments in der Produktionstiefe, die Sie festlegen.
  • Verblendung, Individualisierung und Fertigstellung bleiben in Ihrem Haus – also genau die Schritte, an denen Ihre Handschrift erkennbar ist.
  • Sinnvoll, wenn Ihnen Fräskapazität fehlt, aber keine Zahntechniker.
  • g.d SemiFinished im Detail

g.d FullFinished — die Arbeit kommt fertig

  • Finalisierter Zahnersatz und Zahnschienen, die Sie nach der Wareneingangsprüfung an Ihre Praxis ausliefern.
  • Ihr Aufwand beschränkt sich auf Auftrag und Kontrolle – es wird kein Techniker gebunden.
  • Sinnvoll bei Personalengpässen, Auftragsspitzen und im unteren Preissegment.
  • g.d FullFinished im Detail

g.d WhiteLabel — die Praxis bestellt selbst, bei Ihnen

  • Ein Bestellportal in Ihrem Design: Ihr Logo, Ihre Farben, Ihr Impressum, Ihre Preise.
  • get.dental übernimmt Auftragsannahme, Produktion, Versand und Rechnungsstellung im Hintergrund.
  • Die Praxis bleibt Ihre Kundin: Sie stellen die Rechnung, Sie sind der Ansprechpartner. Zwischen get.dental und Ihrer Praxis besteht kein Vertragsverhältnis.
  • g.d WhiteLabel im Detail

Welche Stufe zu welchem Auftrag passt, lässt sich selten pauschal für das ganze Sortiment beantworten. Die ausführliche Gegenüberstellung steht unter FullFinished oder SemiFinished.

Was der Zukauf terminlich bedeutet

Der häufigste Fehler beim Einstieg ist eine Terminzusage, die auf der eigenen Durchlaufzeit beruht. Zugekaufte Arbeiten folgen einem anderen Takt. Die folgenden Produktionszeiten sind die auf der Produktseite g.d FullFinished ausgewiesenen Werte – sie beschreiben die Fertigung, nicht die Zustellung, und sind nach unseren AGB unverbindlich.

Arbeit Produktionszeit in Arbeitstagen (Richtwert) Was das für Ihre Planung heißt
Vollzirkon 8 Kürzeste Position im Sortiment
Brückengerüst, Gerüst keramisch verblendet 9 Eigene Verblendung danach zusätzlich einplanen
Primärteil Teleskop, Stiftaufbau 9 Passt in einen zweiwöchigen Behandlungsrhythmus
Valplast-Prothese 9
Krone, Brücke, provisorische Krone 11 Rund zwei Arbeitswochen zzgl. Versand ansetzen
Modellguss- und Totalprothese 11 Anproben in der Praxis vorab abstimmen
Kombinationstechnik 12 Längste Position – nur mit Terminpuffer disponieren

Rechnen Sie zu diesen Arbeitstagen den Versandweg und Ihre eigene Wareneingangsprüfung hinzu, bevor Sie der Praxis ein Datum nennen. Wer Puffer einplant und pünktlich liefert, gewinnt mehr als mit einer knappen Zusage, die zweimal hält und beim dritten Mal nicht. Mehr dazu unter Lieferzeiten in der Lohnfertigung.

Die Kalkulation: wo die Marge entsteht

Beim Zukauf verdienen Sie nicht an der Fertigungszeit, sondern an der Differenz zwischen Ihrem Einkaufspreis und dem Preis, den Sie Ihrer Praxis stellen. Das ist ein anderes Kalkulationsmodell als das gewohnte – und es hat eine angenehme Eigenschaft: Es bindet keine Technikerstunden.

Vier Positionen gehören in die Rechnung, damit sie ehrlich bleibt:

  1. Einkaufspreis der Arbeit inklusive Versand.
  2. Ihr Zeitaufwand für Auftragsanlage, Datensatzprüfung und Wareneingang – realistisch wenige Minuten pro Auftrag, aber nicht null.
  3. Restarbeit bei SemiFinished: Verblendung, Individualisierung, Politur zu Ihrem internen Stundensatz.
  4. Risikoanteil für Nacharbeit und Reklamation. Wer diesen Posten weglässt, kalkuliert die ersten Monate zu optimistisch.

Erst die Summe daraus ist Ihre Selbstkostenlinie; alles darüber ist Marge – und die ist, anders als bei Eigenfertigung, nicht durch Ihre Kapazität gedeckelt. Die Rechenlogik im Detail steht unter Lohnfertigung kalkulieren und Kosten der Lohnfertigung. Aktuelle Einkaufspreise sehen Sie nach der Kontoanlage im Sortiment.

MDR: Wer ist Hersteller, wenn Sie zukaufen?

Das ist der Punkt, an dem Zukauf von einer rein kaufmännischen zu einer regulatorischen Entscheidung wird – und er wird in der Branche häufig zu leichtfertig behandelt.

Zahnersatz, der aufgrund einer schriftlichen zahnärztlichen Verordnung für einen einzelnen Patienten gefertigt wird, ist eine Sonderanfertigung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR). Ob analog oder per CAD/CAM gefertigt wird, ändert daran nichts. Für Sonderanfertigungen gilt unter anderem:

  • Zu jedem Produkt gehört die Erklärung für Sonderanfertigungen nach Anhang XIII mit Angaben zu Hersteller und Fertigungsstätten, verordnender Person, Patientenbezug und Produktmerkmalen.
  • Diese Unterlagen sind mindestens zehn Jahre aufzubewahren.
  • Sonderanfertigungen sind von UDI-Kennzeichnung und Eudamed-Registrierung ausgenommen, nicht aber von Qualitäts- und Risikomanagement.

Entscheidend für Sie: Hersteller im Sinne der MDR (Art. 2 Nr. 30) ist auch, wer ein Produkt herstellen lässt und es unter eigenem Namen oder eigener Marke vermarktet. Wer zugekaufte Arbeiten unter dem eigenen Laborlabel weitergibt, kann damit selbst in die Herstellerrolle geraten – mit allen daran hängenden Pflichten. Wer als reiner Händler auftritt, hat andere, aber ebenfalls definierte Pflichten.

Praktische Konsequenz

Klären Sie vor dem ersten Auftrag schriftlich, wer als Hersteller der Sonderanfertigung auftritt, wer die Erklärung nach Anhang XIII ausstellt und in welcher Form Sie diese erhalten. Lassen Sie sich die Unterlagen zu jeder Lieferung aushändigen und archivieren Sie sie auftragsbezogen. Welche Rolle Ihr Labor im Einzelfall einnimmt, hängt von der konkreten Vertragsgestaltung ab und sollte rechtlich geprüft werden.

Zur Einordnung der Materialseite: CE-Materialien in der Zahntechnik. Zur Transparenz gegenüber Praxis und Patient: Deklaration bei Auslandszahnersatz.

Gewährleistung, Mängelrüge, Gefahrübergang

Drei Regelungen aus unseren AGB sollten Sie kennen, bevor Sie den ersten Auftrag auslösen – weil sie Ihre internen Abläufe bestimmen:

Fünf Jahre Gewährleistung, an eine Bedingung geknüpft

Auf Zahnersatzprodukte gilt gemäß AGB eine Gewährleistung von fünf Jahren ab Rechnungsdatum. Sie setzt voraus, dass der Patient jährlich vom behandelnden Zahnarzt untersucht wird. Diese Bedingung gehört in Ihre Kommunikation mit der Praxis – sie ist der Grund, warum Recall-Termine hier nicht nur zahnmedizinisch sinnvoll sind.

Mängel binnen zwei Wochen schriftlich anzeigen

Mängel sind innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Für Ihr Labor heißt das: Die Prüfung darf nicht liegen bleiben, bis die Praxis den Einprobetermin hat.

Beweislast und Gefahrübergang

Die Beweislast für den Mangel liegt beim Auftraggeber – also bei Ihnen. Und die Gefahr geht mit der Übergabe an den Spediteur über. Beides zusammen macht eine dokumentierte Wareneingangsprüfung nicht zur Kür, sondern zur Grundlage jedes späteren Anspruchs.

Wareneingang: was Sie prüfen und dokumentieren

Der Wareneingang muss nicht aufwendig sein, aber er muss stattfinden, zeitnah erfolgen und nachweisbar sein. Sechs Punkte genügen:

  • Transportschäden an Verpackung und Arbeit – sofort bei Annahme, wegen des Gefahrübergangs.
  • Vollständigkeit gegen den Auftrag: Zahnfarbe, Zahnform, Material, Anzahl der Einheiten.
  • Passung auf dem Modell, Randschluss, Approximal- und Okklusalkontakte.
  • Oberfläche und Politur, bei verblendeten Arbeiten die Farbwirkung unter Tageslicht.
  • Mitgelieferte Unterlagen: Erklärung für Sonderanfertigungen, Materialnachweise.
  • Vermerk mit Datum, Kürzel und Ergebnis – und bei Beanstandung sofort die schriftliche Anzeige innerhalb der Zwei-Wochen-Frist.

Ein Prüfprotokoll zum Übernehmen steht unter Wareneingangskontrolle im Dentallabor, die Systematik dahinter unter Qualitätskontrolle beim Zukauf.

Wann Zukauf die falsche Entscheidung ist

Es gehört zur ehrlichen Antwort, dass Zukauf nicht jedes Problem löst. Er passt schlecht, wenn:

  • die Arbeit stark individualisiert ist und ihr Wert gerade in der Handarbeit Ihres Hauses liegt;
  • der Fall so kurzfristig ist, dass selbst acht Arbeitstage plus Versand nicht hineinpassen;
  • die Datenlage unklar ist – ein unsauberer Scan wird durch Auslagerung nicht besser, sondern teurer;
  • Sie freie Kapazität haben und der Deckungsbeitrag der Eigenfertigung höher liegt;
  • Sie die regulatorische Rollenverteilung nicht geklärt haben.

Die Abgrenzung im Detail: Wann sich der Zukauf lohnt und Outsourcing gegen Eigenfertigung.

Häufige Fragen

Erfährt meine Praxis, dass ich zukaufe?

Die Produkte werden im Ausland hergestellt; das ist gegenüber Praxis und Patient transparent zu machen. Der Lieferant selbst tritt gegenüber Ihrer Praxis nicht auf: Sie bestellen, Sie liefern, Sie stellen die Rechnung. Auch bei g.d WhiteLabel sieht die Praxis Ihr Logo, Ihre Preise und Ihr Impressum.

Wie schnell muss ich einen Mangel melden?

Schriftlich innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Ware. Wird die Frist versäumt, ist der Gewährleistungsanspruch nach den AGB ausgeschlossen. Prüfen Sie deshalb bei Wareneingang und nicht erst zum Einprobetermin.

Gilt die Fünf-Jahres-Gewährleistung uneingeschränkt?

Sie gilt ab Rechnungsdatum und setzt voraus, dass der Patient jährlich vom behandelnden Zahnarzt untersucht wird. Maßgeblich ist der Wortlaut der AGB in der jeweils gültigen Fassung.

Sind die angegebenen Produktionszeiten verbindlich?

Nein. Es sind Erfahrungswerte für die Fertigung; die Lieferfrist ist nach den AGB unverbindlich. Planen Sie Versandweg und eigene Prüfung zusätzlich ein, bevor Sie der Praxis einen Termin zusagen.

Welche Daten muss ich liefern?

Einen validen Datensatz und die eindeutige Angabe von Material, Ausführung und Fertigungsgrad. Je präziser die Angaben zum Auftragsstart feststehen, desto weniger Rückfragen kosten Sie Zeit. Zum Umgang mit Patientendaten: Pseudonymisierung von Auftragsdaten.

Kann ich mit einer einzelnen Arbeit anfangen?

Das ist der empfohlene Einstieg. Eine Krone oder ein Vollzirkon durchläuft den kompletten Ablauf – Bestellung, Produktion, Versand, Wareneingang – in überschaubarer Zeit und zeigt Ihnen, wo Sie Ihre internen Abläufe anpassen müssen.

Ablauf einmal durchspielen

Konto anlegen, Sortiment und Einkaufspreise einsehen, einen ersten Auftrag auslösen – und dabei prüfen, wie der Zukauf in Ihre Abläufe passt.

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