Dental-Services
Zahnersatz fürs Dentallabor zukaufen: wann es sich rechnet
Zukauf · Entscheidungsgrundlage für Laborinhaber
Drei Fertigungsgrade, drei Rollen fürs Labor
Die entscheidende Frage ist nicht ob Sie zukaufen, sondern wie weit fertig die Arbeit bei Ihnen ankommt. Daran hängt alles Weitere: Restarbeit, Prüfumfang, Durchlaufzeit und die Stelle, an der Ihr Labor gegenüber der Praxis sichtbar bleibt.
Welche Stufe zu welchem Auftrag passt, lässt sich selten pauschal für das ganze Sortiment beantworten. Die ausführliche Gegenüberstellung steht unter FullFinished oder SemiFinished.
Was der Zukauf terminlich bedeutet
Der häufigste Fehler beim Einstieg ist eine Terminzusage, die auf der eigenen Durchlaufzeit beruht. Zugekaufte Arbeiten folgen einem anderen Takt. Die folgenden Produktionszeiten sind die auf der Produktseite g.d FullFinished ausgewiesenen Werte – sie beschreiben die Fertigung, nicht die Zustellung, und sind nach unseren AGB unverbindlich.
Rechnen Sie zu diesen Arbeitstagen den Versandweg und Ihre eigene Wareneingangsprüfung hinzu, bevor Sie der Praxis ein Datum nennen. Wer Puffer einplant und pünktlich liefert, gewinnt mehr als mit einer knappen Zusage, die zweimal hält und beim dritten Mal nicht. Mehr dazu unter Lieferzeiten in der Lohnfertigung.
Die Kalkulation: wo die Marge entsteht
Beim Zukauf verdienen Sie nicht an der Fertigungszeit, sondern an der Differenz zwischen Ihrem Einkaufspreis und dem Preis, den Sie Ihrer Praxis stellen. Das ist ein anderes Kalkulationsmodell als das gewohnte – und es hat eine angenehme Eigenschaft: Es bindet keine Technikerstunden.
Vier Positionen gehören in die Rechnung, damit sie ehrlich bleibt:
Erst die Summe daraus ist Ihre Selbstkostenlinie; alles darüber ist Marge – und die ist, anders als bei Eigenfertigung, nicht durch Ihre Kapazität gedeckelt. Die Rechenlogik im Detail steht unter Lohnfertigung kalkulieren und Kosten der Lohnfertigung. Aktuelle Einkaufspreise sehen Sie nach der Kontoanlage im Sortiment.
MDR: Wer ist Hersteller, wenn Sie zukaufen?
Das ist der Punkt, an dem Zukauf von einer rein kaufmännischen zu einer regulatorischen Entscheidung wird – und er wird in der Branche häufig zu leichtfertig behandelt.
Zahnersatz, der aufgrund einer schriftlichen zahnärztlichen Verordnung für einen einzelnen Patienten gefertigt wird, ist eine Sonderanfertigung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR). Ob analog oder per CAD/CAM gefertigt wird, ändert daran nichts. Für Sonderanfertigungen gilt unter anderem:
Entscheidend für Sie: Hersteller im Sinne der MDR (Art. 2 Nr. 30) ist auch, wer ein Produkt herstellen lässt und es unter Ihrem Namen oder eigener Marke vermarktet. Wer zugekaufte Arbeiten unter dem eigenen Laborlabel weitergibt, kann damit selbst in die Herstellerrolle geraten – mit allen daran hängenden Pflichten. Wer als reiner Händler auftritt, hat andere, aber ebenfalls definierte Pflichten.
Zur Einordnung der Materialseite: CE-Materialien in der Zahntechnik. Zur Transparenz gegenüber Praxis und Patient: Deklaration bei Auslandszahnersatz.
Gewährleistung, Mängelrüge, Gefahrübergang
Drei Regelungen aus unseren AGB sollten Sie kennen, bevor Sie den ersten Auftrag auslösen – weil sie Ihre internen Abläufe bestimmen:
Auf Zahnersatzprodukte gilt gemäß AGB eine Gewährleistung von fünf Jahren ab Rechnungsdatum. Sie setzt voraus, dass der Patient jährlich vom behandelnden Zahnarzt untersucht wird. Diese Bedingung gehört in Ihre Kommunikation mit der Praxis – sie ist der Grund, warum Recall-Termine hier nicht nur zahnmedizinisch sinnvoll sind.
Mängel sind innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Für Ihr Labor heißt das: Die Prüfung darf nicht liegen bleiben, bis die Praxis den Einprobetermin hat.
Die Beweislast für den Mangel liegt beim Auftraggeber – also bei Ihnen. Und die Gefahr geht mit der Übergabe an den Spediteur über. Beides zusammen macht eine dokumentierte Wareneingangsprüfung nicht zur Kür, sondern zur Grundlage jedes späteren Anspruchs.
Wareneingang: was Sie prüfen und dokumentieren
Der Wareneingang muss nicht aufwendig sein, aber er muss stattfinden, zeitnah erfolgen und nachweisbar sein. Sechs Punkte genügen:
Ein Prüfprotokoll zum Übernehmen steht unter Wareneingangskontrolle im Dentallabor, die Systematik dahinter unter Qualitätskontrolle beim Zukauf.
Wann Zukauf die falsche Entscheidung ist
Es gehört zur ehrlichen Antwort, dass Zukauf nicht jedes Problem löst. Er passt schlecht, wenn:
Die Abgrenzung im Detail: Wann sich der Zukauf lohnt und Outsourcing gegen Eigenfertigung.
Das Wichtigste in Kürze
Zahnersatz zukaufen heißt für ein Dentallabor: Gerüste oder einsetzfertige Arbeiten nach Auftrag bei get.dental fertigen lassen, statt jede Arbeit selbst zu produzieren. g.d SemiFinished liefert Gerüste und Strukturen zur Fertigstellung im Labor, g.d FullFinished einsetzfertigen Zahnersatz – mit festen Produktionszeiten in Arbeitstagen (Vollzirkon 8, Krone/Brücke 11, Kombinationstechnik 12), CE-zertifizierten Materialien und TÜV-zertifiziertem Qualitätsmanagement. Bestellt wird digital über das Bestellportal; die Gewährleistung ist vertraglich auf fünf Jahre verlängert (Voraussetzungen gemäß AGB).
Bereit für den nächsten Schritt?
Zum Bestellportal →